- Historischer Ortskern Burgebrach
- Mühlgraben-Weidäcker
- Mühlgraben-Weidäcker II
- Industriegebiet Ost
- Industriegebiet Ost II
- Neuwiesen
- Falk und Dippacher Orles I
Die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach gab in Ihrem Mitteilungsblatt vom 22.11.2007 bekannt:
Neue Vorhaben mit einer Nutzung von Einzelhandelsbetrieben mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 qm sind unzulässig.
Weiterhin wurde unter §4, Inkrafttreten und Außerkrafttreten
veröffentlicht:
1. Die Veränderungssperre tritt am Tag der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
2. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach §15 Abs. 1 BAuGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in §1 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.
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